Wo beantragt man eine Vormundschaft?
Unter Vormundschaft versteht man die rechtliche Fürsorge über ein minderjähriges Kind und dessen Vermögen. Sie kommt gemäß § 1773 BGB dann zu tragen, wenn das minderjährige Kind nicht unter elterlicher Sorge steht, die Eltern nicht zur Vertretung des Minderjährigen berechtigt sind oder wenn der Familienstand des minderjährigen Kindes nicht zu ermitteln ist. Doch wo beantragt man die Vormundschaft?
Wo beantragt man eine Vormundschaft?
Eine Vormundschaft kann nicht beantragt werden. Vielmehr wird sie gemäß § 1774 BGB von Amts wegen durch das zuständige Familiengericht angeordnet. Jedoch kann eine Behörde oder eine Privatperson die Anordnung der Vormundschaft im Sinne von § 24 FamFG anregen. Zudem besteht für bestimmte Behörden und Personen die Pflicht zur Anzeige von Tatsachen, die eine Vormundschaftsanordnung notwendig machen. Zu den Anzeigepflichtigen gehört etwa der Standesbeamte oder das Jugendamt.