Worin besteht der Unterschied zwischen einer Waffenbesitzkarte und einem Waffenschein?
Im Waffenrecht unterscheidet man zwischen einer Waffenbesitzkarte und einem Waffenschein. Doch worin liegen die Unterschiede?
Was ist eine Waffenbesitzkarte?
Eine Waffenbesitzkarte ist die Erlaubnis eine Waffe zu besitzen. Dadurch wird nicht zugleich die Erlaubnis zum Führen der Waffe erteilt. Zulässig ist aber der Transport der Waffe, wenn sie weder schuss- noch zugriffsbereit transportiert wird. Eine Waffe ist schussbereit, wenn sie geladen ist. zugriffsbereit ist eine Waffe, wenn sie unmittelbar in Anschlag gebracht werden kann. Wird sie dagegen in einem verschlossenen Behältnis mitgeführt, ist sie nicht zugriffsbereit. In die Waffenbesitzkarte trägt die zuständige Behörde die Waffen ein, die der Erlaubnisinhaber besitzen darf. Dabei ist die Art, die Anzahl und das Kaliber der Waffe anzugeben (§ 10 Abs. 1 des Waffengesetzes – WaffG).
Man unterscheidet drei Arten von Waffenbesitzkarten:
Grüne Waffenbesitzkarte
Die grüne Waffenbesitzkarte wird gegenüber Jägern (§ 13 WaffG) und Sportschützen (§ 14 WaffG) erteilt.
Gelbe Waffenbesitzkarte
Die gelbe Waffenbesitzkarte ermächtigt ebenfalls Sportschützen zum Besitz von Waffen (§ 14 Abs. 4 WaffG).
Rote Waffenbesitzkarte
Die rote Waffenbesitzkarte ermächtigt Waffensammler (§ 17 WaffG) und -sachverständige (§ 18 WaffG) zum Besitz von Waffen.
Unter welchen Voraussetzungen eine Waffenbesitzkarte erteilt wird, können Sie hier nachlesen: Was sind die Voraussetzungen für eine Waffenbesitzkarte?
Was ist ein Waffenschein?
Der Waffenschein wiederum berechtigt zum Führen einer Waffe (§ 10 Abs. 4 WaffG). Er ist erforderlich, wenn ein Waffenbesitzer seine Waffe außerhalb seiner Wohnung, seiner Geschäftsräume, seines befriedeten Besitztums oder einer Schießstätte tragen möchte.
Zudem existiert der kleine Waffenschein (§ 10 Abs. 4 Satz 4 WaffG). Dieser berechtigt zum Führen von Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen unter erleichterten Voraussetzungen.
Ich möchte gerne in den Schießsport eintreten und den Umgang mit der Waffe lernen. Mir war gar nicht bewusst, dass der Waffenschein zum Führen einer Waffe berechtigt und die Waffenkarte regelt den Besitz. Ich habe bereits ein paar mal geübt und auch die Anwendung einer Magazinerweiterung kenne ich. Ich werde mich also mal um einen Waffenschein kümmern, vielen Dank für die Infos.
Wie ist das wenn Man einen Jagdschein hat. Hat man damit automatisch den kleinen Waffenschein und kann Schreckschusswaffen führen? (Ist mehr eine Frage als ein Komentar)