Worin unterscheidet sich der Energiebedarfsausweis vom Energieverbrauchsausweis?
Der Energiebedarfsausweis und der Energieverbrauchsausweis fallen unter den Oberbegriff Energieausweis. Durch einen solchen Ausweis werden Gebäude energetisch bewertet. Durch einen Energieausweis soll der Käufer oder Mieter eines Hauses oder einer Wohnung erkennen können, wie energieeffizient ein Gebäude ist. Doch worin liegen die Unterschiede zwischen einem Energiebedarfsausweis und einem Energieverbrauchsausweis?
Worin unterscheidet sich der Energieverbrauchsausweis vom Energiebedarfsausweis?
Ein Gebäude kann wie bereits oben beschrieben sowohl durch einen Energiebedarfsausweis als auch einen Energieverbrauchsausweis energetisch bewertet werden.
Energieverbrauchsausweis
Durch einen Energieverbrauchsausweis wird der Energieverbrauch eines Gebäudes bescheinigt. Seit Mai 2014 muss jeder Eigentümer einen solchen Ausweis besitzen, wenn er seine Wohnung oder sein Haus vermieten oder verkaufen will. Die Ausstellung eines Energieverbrauchsausweises ist gegenüber einem Energiebedarfsausweis schneller und kostengünstiger möglich. Der Energieverbrauchsausweis ist jedoch nur für bestimmte Gebäude ausreichend. So muss es sich um ein bereits bestehendes Gebäude handeln und das Gebäude muss mindestens über fünf Wohnungen verfügen. Verfügt das Gebäude über weniger als fünf Wohnungen, so muss zumindest die Wärmeschutzverordnung vom 01.08.1977 eingehalten werden. Liegt einer der genannten Voraussetzungen nicht vor, so muss ein Energiebedarfsausweis ausgestellt werden. Zu beachten ist, dass ein Hauseigentümer auch bei Vorliegen der Voraussetzungen freiwillig einen Energiebedarfsausweis anfordern kann.
Energiebedarfsausweis
Durch einen Energiebedarfsausweis wird der Energiebedarf eines Gebäudes bescheinigt. Ein solcher Ausweis ist für alle Neubauten sowie für bestimmte Altbauten erforderlich. Darüber hinaus kann ein solcher Ausweis auch von allen anderen Hauseigentümern freiwillig angefordert werden. Die Ausstellung eines Energiebedarfsausweises ist zwar mit höheren Kosten verbunden, jedoch kann dadurch die Energieeffizienz eines Gebäudes zuverlässiger ermittelt werden.
Siehe auch:
– Ab 1.5.2015: Energieausweis-Unterlassungen werden mit Bußgeld bestraft