Werbung05.11.2014

Zeitung ohne Werbebeilagen: Kann man die Zustellung der Tageszeitung ohne Werbebeilage vom Zeitungszusteller verlangen?

Verbraucher werden in unserer heutigen Zeit fast ständig und überall mit Werbung konfrontiert. Ob per Postwurfsendung, im Fernsehen oder in Zeitschriften, Werbung gehört zum Alltag des modernen Verbrauchers. Da Werbung in aller Regel als unzumutbare Belästigung angesehen wird, stehen dem Verbraucher eine Vielzahl von Abwehrmöglichkeiten zur Verfügung. So kann er etwa in einer Werbepause den Fernsehsender umschalten oder auf seinen Briefkasten einen Aufkleber anbringen, der das Einwerfen von Werbung untersagt. Aber kann sich ein Verbraucher auch gegen die Werbebeilage einer Tageszeitung oder auch einer Zeitschrift wehren? Immerhin handelt es sich um Werbung, die auch belästigend sein kann. Es wäre auch unproblematisch möglich die lose in der Zeitung oder Zeitschrift befindliche Werbung herauszunehmen.

Manchmal liegen richtig viele Werbebeilagen der Tageszeitung bei. Unser Bild zeigt die Berliner Morgenpost vom 5. November 2014, die vier Werbebeilagen von Küchen Aktuell, Stauss Innovation, Karstadt und porta Möbel beinhaltete.

Kann man die Zustellung der Tageszeitung ohne Werbebeilage vom Zeitungszusteller verlangen?

Das Oberlandesgericht Karlsruhe ist jedenfalls der Ansicht, dass der Abonnent einer Tageszeitung vom Zeitungszusteller nicht verlangen kann, dass ihm die Zeitung ohne Werbebeilage zugestellt wird. Zur Begründung führte das Gericht aus, dass Gegenstand eines Abonnementvertrags die jeweilige Zeitungsausgabe als eine vom Verleger in eigener Verantwortung fertiggestellte Ware sei.

Verleger entscheidet – nicht der Leser

Daher könne der Verleger selbst darüber entscheiden, in welchem Umfang und in welcher Form er außer Nachrichten und Kommentare auch Werbung in seiner Zeitung aufnimmt (Oberlandesgericht Karlsruhe, Urteil vom 12.07.1991, Az. 15 U 76/91). Will ein Abonnent somit verhindern zukünftig mit Werbebeilagen belästigt zu werden, muss er das ganze Abonnement kündigen.

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