Zu welchem Zeitpunkt können Sie Ihren Gas- und Stromtarif kündigen?
Sie möchten Ihren Strom- oder Gastarif kündigen? Dann sollten Sie sich unbedingt über die Kündigungsfristen informieren. Denn jeder Vertragsanbieter nennt in seinem Vertrag ein genaues Datum, ab dem der Vertrag automatisch um eine vereinbarte Laufzeit verlängert wird. Hinzu kommt eine Kündigungsfrist. Sie legt den genauen Zeitraum fest, innerhalb dessen eine schriftliche Kündigung Ihrerseits beim Anbieter eingehen muss. Sollten Sie diese Fristen verpassen, verlängert sich der Vertrag automatisch und Sie können erst wieder zum nächstmöglichen Zeitpunkt kündigen.
Wann es sinnvoll ist, den Vertrag zu kündigen erfahren Sie im Folgenden. Doch zunächst einmal soll die Frage beantwortet werden, warum der Strom in Deutschland eigentlich so teuer ist.
Woher kommt der Strompreis?
Entsetzt schauen Kundinnen und Kunden jedes Jahr erneut auf Ihre Stromkostenabrechnung. Denn kaum ein Jahr kann von stabilen Strompreisen profitieren. Immer wieder kommt es zu Erhöhungen der Preise, die vom Verbraucher zu zahlen sind. Der massive Anstieg liegt vor allem an den Umlagen und den Netzentgelten. In vielen Regionen hat das Jahr 2019 eine Erhöhung der Netzentgelte verursacht. Dies wirkt sich sofort auf die Preise aus, welche die Verbraucher zahlen müssen. Zudem ist auch der Stromeinkauf für die Zulieferer immer teurer. Die Börse kann stetige Trends mit höheren Stromkosten aufzeigen, die dann auf dem Zulieferer des Stromes übertragen werden. Denn dieser kauft den Strom aus dem Ausland ein. Doch nicht für jeden Anbieter steigen der Strompreise in gleiches Maß. Die Anbieter können sich durch niedrige Einkaufszahlen absichern. So erhalten sie über eine gewisse Zeitdauer zu gleichbleibenden oder nur minimal wachsenden Preisen die Strommenge, welche benötigt werden. Sie als Verbraucher profitieren daher von Anbieterwechseln. Denn manche Anbieter können noch im Jahr 2019 von niedrigen Preisen profitieren, die andere Anbieter schon längst übersteigen mussten.
Doch größer als der Anteil der Beschaffungskosten wiegen die EEG-Umlagen sowie die Steuern und die Abgaben, welche auf den Strom anfallen.
Wann ist es sinnvoll den Vertrag zu kündigen?
Der Anbieterwechsel ist eine der besten Methoden, um bares Geld zu sparen. Denn oftmals steigen die Preise von Jahr zu Jahr bei Ihrem Anbieter an. Nur durch den Wechsel zu einem anderen Anbieter können Sie von hohen Boni profitieren, die Ihnen einen deutlich günstigeren Tarif ermöglichen.
Sollten Sie aktuell von Ihrem Grundversorger Strom und Gas beziehen, haben Sie ein leichtes Spiel bei der Kündigung. Denn wer noch nie einen anderen Tarif in Anspruch genommen hat, der kann seinen Strom und Gasanbieter problemlos wechseln. In Ihrem Vertrag sollte niedergehalten sein, dass Sie eine Kündigungsfrist von zwei Wochen haben. Dieser Zeitraum ist Standard für Grundversorgen. Informieren Sie sich jedoch, ob auch Ihr Grundversorger diesen Zeitraum vorschreibt. Sollten Sie jedoch bei einem Alternativanbieter unter Vertrag sein, gelten die im Dokument genannten Kündigungsfristen. Meist werden diese Verträge mit einer Mindestlaufzeit von 12 oder 24 Monaten abgeschlossen und die Kündigungsfrist auf 3 Monate festgelegt. Wer also seinen Vertrag am 31.12 beendet wissen will, der muss sich bis spätestens zum 30.09. bei seinem Anbieter schriftlich mit einer Kündigung melden. Im besten Fall schicken Sie die schriftliche Kündigung per E-Mail sowie per Post schon einige Tage vor diesem Zeitraumlos. So können Sie sicher sein, dass alle Änderungen nach Ihren Wünschen ablaufen.
Eine Besonderheit stellt jedoch die Kündigung aufgrund einer Preiserhöhung dar. Hierbei haben Sie die Möglichkeit von Ihrem Sonderkündigungsrecht Gebrauch zu machen. Dieses ist in jedem Vertrag ebenfalls niedergeschrieben und bedient sich nicht der 3-monatigen Kündigungsfrist. Oftmals haben Sie sogar 2 Wochen Kündigungsfrist, um so schnell wie möglich aus dem alten Vertrag in einen neuen, günstigeren Tarif einzusteigen.
Wie wird eine Sonderkündigung verfasst?
Eine Sonderkündigung kann nur dann eingereicht werden, wenn der Anbieter den Strompreis erhöht. Diese Ankündigung ist von Ihrem Anbieter noch sechs Wochen vor der eigentlichen Preiserhöhung an Sie zu übermitteln. Hierzu müssen Sie eine E-Mail oder einen Brief erhalten. Sie erhalten im Schreiben meist einen Hinweis darauf, dass Sie nun zwei Wochen Zeit haben, eine Sonderkündigung einzureichen. Doch wie wird diese verfasst? Ganz einfach: Sie müssen lediglich auf die Preiserhöhung Bezug nehmen und darauf hinweisen, dass Sie von Ihrem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen möchten. Besonders wichtig ist es, dass Sie Ihre Kundennummer auf dem Schreiben vermerken. So kann der Anbieter die Kündigung direkt zu Ihrem Anschluss verknüpfen.
Im besten Fall schicken Sie die Kündigung per E-Mail sowie per Post an den Anbieter. So können Sie sicher sein, dass alle Formalitäten in einen angemessenen Zeitrahmen bei Ihrem Versorgen herankommen. Lassen Sie sich die Kündigung schriftlich bestätigen. Dies wird von den meisten Anbietern als selbstverständlich erachtet und sofort an Sie zurückgesendet.
Wie vergleichen Sie Strom- und Gastarife?
Um Ihren Strom- und Gasanbieter bei www.strom-magazin.de/gas-strom-preisvergleich/ zu vergleichen, benötigen Sie nur wenige Daten. Doch bereits geringe Eingaben können Ihnen helfen einmal einen genauen Überblick zu erhalten, ob Sie zu viel zahlen oder von einem angemessenen Preis profitieren. Sollten Sie bei einem solchen Vergleich feststellen, dass Sie zu viel für Strom und Gas bezahlen, gilt es den Anbieter zu wechseln. Nur so ist das Einsparen von hohen Summen möglich. Hierzu benötigen Sie sicherlich Ihre Postleitzahl. Die Anbietervielfalt variiert schließlich stark von Ort zu Ort. Wenn Sie in sehr kleinen Dörfern leben, kann es sein, dass die Anbieterzahl stark minimiert ist. In Großstädten hingegen werden Sie oftmals von der Anbietervielzahl erschlagen, was das Vergleichen online noch einmal lukrativer macht. Zudem sollten Sie Ihren Stromverbrauch kennen. Denn nur anhand der verbrauchten Strommenge pro Jahr kann ein hochwertiger Vergleich, mit realistischen Kosten aufgestellt werden. Wenn Sie noch nie eine Stromabrechnung erhalten haben, können Sie im Netz zahlreiche Überschlagsrechnungen finden. So kann der Verbrauch pro Kopf in Ihrem Haushalt ungefähr errechnet werden.
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Das "Energiekostensystem" in Deutschland ist wie alles andere nicht nach den Bedürfnissen der Bürger ausgelegt sondern nach den Bedürfnissen der Industrie.
Ist dieses Vorgehen der "nationalen Strompreisbindung", so möchte ich es mal nennen, überhaupt konform mit dem offenen EU-Markt? Ich kann z.B. ein Auto in Spanien kaufen. Aber Strom darf ich nicht aus dem europäischen Ausland beziehen was bedeutend billiger wäre. Die Energiekonzerne dürfen aber mehr oder weniger, wenn Sie Abnehmer finden, den "deutschen Strom" ins europäische Ausland verkaufen.
Auf welcher Grundlage sind für uns diese Beschränkungen bindend?
Ich würde mich freuen wenn Sie dieses Thema analysieren und einen entsprechenden Artikel für alle Leser veröffentlichen könnten.
Mit freundlichen Grüßen Lutz Lorenczewski