Zwei Stimmen: Wie muss der Stimmzettel zur Bundestagswahl ausgefüllt werden?Fragen und Antworten rund um den Stimmzettel zur Bundestagswahl
Wenn die Bundestagswahl wieder ansteht, muss sich der Wähler entscheiden welchem Kandidaten bzw. welcher Partei er sein Vertrauen schenkt. Einige Wähler können irritiert sein, wenn sie in der Wahlkabine stehen, auf den Wahlzettel schauen und bemerken, dass ihnen zwei Stimmen zur Verfügung stehen. So mancher fragt sich dann möglicherweise, wie er den Stimmzettel richtig ausfüllen muss.
Wie wird der Stimmzettel zur Bundestagswahl richtig ausgefüllt?
Dem Bürger stehen zur Bundestagswahl zwei Stimmen zur Verfügung. Zum einen die Erststimme und zum anderen die Zweitstimme. Um was es sich dabei genau handelt, wird hier geklärt: Bundestagswahl: Was bedeutet Erststimme und für was ist die Zweitstimme?
Jedenfalls wird auf der linken, schwarzgedruckten Hälfte des Stimmzettels mit der Erststimme eine Person gewählt. Mit der Zweitstimme wird wiederum auf der rechten, blaugedruckten Hälfte des Stimmzettels eine Partei gewählt. Für jede Hälfte darf nur ein Wahlvorschlag gemacht werden. Am besten geschieht dies durch ein Kreuz in den aufgedruckten Kreisen. Macht jemand jedoch mehr als nur ein Kreuz auf der linken Seite, ist die Erststimme ungültig. Dies gilt genauso für die rechte Seite, also die Zweitstimme. Wer also mehr als nur ein Kreuz macht, macht seine Zweitstimme ungültig.
Muss man beide Stimmen abgeben?
Man ist nicht dazu verpflichtet sowohl seine Erststimme als auch seine Zweitstimme abzugeben. Ebenfalls der freien Entscheidung unterliegt, ob man überhaupt wählen geht. Zudem muss man die beiden Stimmen nicht ein und derselben Partei geben. Man kann also mit der Erststimme etwa einen Kandidaten der CDU wählen und seine Zweistimme der Partei Die Linke geben.
Den ausgefüllten Stimmzettel faltet man und wirft ihn in die Wahlurne (vgl. Rechtsfrage: Wie muss eigentlich eine Wahlurne beschaffen sein? ).
Was kann man machen, wenn man sich verwählt hat?
Wenn man sich verwählt hat, kann man einen Ersatzstimmzettel bekommen. Der unbrauchbare Stimmzettel muss dann im Wahllokal in Anwesenheit der Wahlhelfer vernichtet werden (damit nicht zwei Stimmzettel abgegeben werden).
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Diese Rechtsfrage wurde aktualisiert.
Ist mein Wahlzettel ungültig, wenn die Ankreuzungen den Ankreuzungskreis berühren oder darüber hinaus gehen? Wenn ja, warum?
Das "Kreuz" muß gut sichtbar sein, egal wenn über den Kreis hinaus.
Unerlaubt ist das Ausmalen des Kreises oder andere frei erfundene Künstlermotive
Ist mein Wahlschein noch gültig, wenn ich auf der linken Seite (Erststimme) keine Partei ankreuze, weil die Partei, die ich wählen möchte, nicht gelistet ist und nur auf der rechten Seite ein Kreuz mache?
Man kann auch nur 1 Stimme abgeben. Auf der rechten oder linken Seite des Wahlzettels.
Kann man einzelne Zweitstimmen-Kandidaten streichen?
Kann man seinen Wahlzettel unterschreiben oder wird er dadurch ungültig ?
Der Stimmzettel darf nicht markiert werden, sonst wird er ungültig. Die Unterschrift ist so eine Markierung. Experten meinten heute bei der Vorbereitung, dass nur die markierte Seite ungültig wird, also entweder die Seite mut den Erststimmen,,oder die rechte mit den Zweitstimmen.
Dies ist auch eine Anfrage.
Bei meinem Briefwahl-Stimmzettel ist rechts oben die Ecke abgeschnitten, ist der Wahlzettel so auch gültig?
Ja.
Mein Briefwahlstimmzettel ist oben rechts gelocht. Ist das Korrekt?
das ist eine Anfrage
"Am besten geschieht das durch ein Kreuz"(Zitat Anleitung). Meine Frage ist darf ich auch einen Punkt machen oder ein Häckchen was ist die Alternative?
Auf der linken schwarz gedruckten Hälfte wird eine Person gewählt. "Mit der Zweitstimme wird wiederum auf der linken blau gedruckten Hälfte eine Partei gewählt." Zitat Anleitung".
Demnach ist also die linke Hälfte schwarz und blau gedruckt und ich habe also dort zwei Stimmen abzugeben.
Weiter steht in der Anleitung das durch zwei Kreuze auf der linken Seite der Stimmzettel ungültig wird. demnach wird ja wenn man Ihre Anleitung Folge leistet der Stimmzettel ungültig.
Ich gehe wählen, weil ich meine Stimme nicht verschenken will und ich meine Meinung anonym preisgeben kann!!!
Dito! Daumen hoch! 🙂
Was kann man tun, wenn man sich verwählt also quasi verkreuzt hat?
Das steht doch im Text: Einfach einen Ersatzstimmzettel bei den Wahlhefern abholen. Den ersten – falsch – ausgefüllten Stimmzettel muss man vernichten.